Nachtbereitschaft – die „Nachteulen“ der Einrichtungen

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Ein großer Teil unserer Einrichtungen ist Tag und Nacht mit Mitarbeitenden besetzt. Während tagsüber vor allem Fachkräfte im Einsatz sind, arbeiten nachts häufig ungelernte Kräfte als Nachtbereitschaft, die aber meistens einen beruflichen oder persönlichen Bezug zum Klientel (keine Verwandtschaft zu Klient:innen) haben.

Die Dienstzeiten unterscheiden sich am Wochenende und in der Woche. Die Nachtbereitschaft ist nachts alleine in den Einrichtungen mit einer telefonischen Rufbereitschaft im Hintergrund, die im Bedarfsfall auch in die Einrichtungen kommt. Bereitschaft bedeutet in diesem Fall, dass der nächtliche Mitarbeitende die Möglichkeit hat, ab einer gewissen Uhrzeit in der Einrichtung zu schlafen und bei dringendem Bedarf geweckt werden kann.

Zum Dienstbeginn gibt es eine Übergabe des Tages vom Spätdienst, zum Dienstende werden die Geschehnisse der Nacht an den Frühdienst übergeben.

Zu den Aufgaben der Nachtbereitschaft gehören:

  • Ausgabe der vorgestellten Nachtmedikamente
  • Ausgabe der Spätmahlzeit
  • Ansprechpartner für die Bewohner:innen sein zum Plaudern, aber auch für krisenhafte Themen
  • im Bedarfsfall Rücksprache mit der therapeutischen Fachkraft im Hintergrund halten (Rufbereitschaft)
  • ggf. abendliches Freizeitangebot, wie gemeinsames Lesen

Regelmäßige sogenannte Nachtbereitschaftstreffen sorgen für einen Austausch und gemeinsame Absprachen untereinander sowie zwischen den Nachtbereitschaften und der Leitung. Auch Themen, die das Tagteam und die Nachtbereitschaften betreffen, werden dort besprochen.

Es gibt im Augenblick ein Nachtbereitschaftsmodell, in dem sich vier Nachtbereitschaften die Nächte eines Monats teilen. Feiertage werden individuell verteilt.

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