Das Bundesteilhabegesetz ist ein zentrales deutsches Gesetz zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Es trat in verschiedenen Stufen in Kraft (Behindertenrecht: ab 2017/2018), mit Zielsetzungen wie Selbstbestimmung, Teilhabe am Arbeitsleben, barrierefreier Zugang zu Leistungen und stärkerer Rechts- und Prozessbeteiligung.
Kernpunkte:
- – Selbstbestimmung und Bedarfsermittlung: Menschen mit Behinderungen sollen ihr Unterstützungs- und Hilfebedarfe selbstbestimmt formulieren können.
- – Teilhabeleistungen: Leistungen aus Eingliederungshilfe, Teilhabe am Arbeitsleben, Assistenzleistungen usw. werden bedarfsorientiert bereitgestellt.
- – Budget für Arbeit: Förderung der Beschäftigung behinderter Menschen durch bessere Arbeitsmöglichkeiten und finanzielle Unterstützung.
- – Teilhabe an Bildung und Alltag: Barrierefreiheit, inklusive Angebote in Bildung, Freizeit und Kultur.
- – Rechtsstellung: Stärkere Beteiligung der Betroffenen an Entscheidungsprozessen, Zugang zu Verfahren und Widerspruchsmöglichkeiten.
- Für psychiatrische Wohnheime bzw. Einrichtungen:
- – Orientierung an individuellem Unterstützungsbedarf der Bewohner, Koordination mit Rehabilitations- oder Eingliederungshilfe.
- – Beteiligung der Bewohner oder ihrer Vertretungen an Planungen (individuelle Teilhabepläne, z. B. nach BENI).
- – Sicherstellung barrierefreier Zugänge, Kommunikation und individuelle Assistenzleistungen.
- – Zusammenarbeit mit Sozialhilfeträgern, Krankenkassen und Kostenträgern zur Finanzierung von benötigten Unterstützungsleistungen.
Das Bundesteilhabegesetz ist eine weitreichende Reform, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt und ihnen mehr Selbstverantwortung für ihr Leben in psychiatrischen Wohnheimen und anderen Wohnformen ermöglicht. Die Unterstützung soll individuell , personenzentriert und auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Einzelnen zugeschnitten sein.