Eine besondere Wohnform ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht allein in einer Wohnung leben können, aber eine umfassendere Unterstützung als im ambulanten Bereich benötigen. Sie ersetzt den früheren Begriff des „stationären Wohnens“ und kann entweder in einer Einrichtung mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung (wie in einem Wohnheim oder einer Wohngruppe) oder in einer weniger intensiven Form mit zeitweiser Betreuung stattfinden. Diese Wohnformen bieten individuelle Hilfen in Bereichen wie Haushaltsführung, sozialer Teilhabe und Freizeitgestaltung, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern.
Arten besonderer Wohnformen:
Es gibt verschiedene Varianten besonderer Wohnformen, die sich in der Intensität der Betreuung unterscheiden.
Stationäre Wohnformen:
Dies sind Einrichtungen, in denen Menschen mit Beeinträchtigungen zusammenleben und eine umfassende, oft 24-stündige Betreuung erhalten.
Außenwohngruppen:
Dies sind Wohngruppen, die Teil eines größeren Wohnheims sein können, aber eine größere Eigenverantwortung ermöglichen.
Begleitetes Wohnen in Gastfamilien:
Hier leben Menschen mit Beeinträchtigungen in einem familiären Umfeld bei einer Gastfamilie und profitieren von deren Unterstützung.
Inklusive WGs:
Wohngemeinschaften, in denen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zusammenleben, um den Inklusionsgedanken zu fördern und das Zusammenleben zu erleichtern.
Leistungen der besonderen Wohnform:
Die Unterstützung kann folgende Bereiche umfassen:
- – Grundversorgung und Haushaltsführung: Unterstützung bei der täglichen Lebensgestaltung und im Haushalt.
- – Soziale Teilhabe: Hilfe beim Aufbau sozialer Beziehungen und der Einbindung in die Gesellschaft.
- – Förderung der Selbstbestimmung: Ermöglichen, eigene Entscheidungen zu treffen und einen selbstbestimmten Alltag zu gestalten.
- – Beratung und psychische Unterstützung: Hilfe bei psychischen Problemlagen und persönliche Betreuung.
Kostenübernahme:
Die Kosten für die besondere Wohnform werden grundsätzlich von den Trägern der Eingliederungshilfe übernommen, wenn das Einkommen und Vermögen des Betroffenen nicht ausreichen. Die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt tragen die Bewohner:innen selbst.
Rechtliche Grundlage:
Der Begriff „besondere Wohnform“ wurde im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2020 eingeführt und ist die Nachfolgeregelung für stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Dieses Gesetz hat die Rechtsgrundlagen für Menschen mit Behinderungen in Wohnformen und anderen Leistungen der sozialen Teilhabe neu geordnet.
