BENi (BedarfsErmittlung Niedersachsen) ist ein systematisches Verfahren zur Ermittlung von individuellen Unterstützungsbedarfen für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, das speziell in Niedersachsen entwickelt wurde. Es dient dazu, die bedarfsgerechte Eingliederungshilfe zu ermitteln und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
BENi wurde im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entwickelt, das eine Umstellung der Eingliederungshilfe in Deutschland vornimmt. Das Hauptziel des Verfahrens ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen die Unterstützung zu geben, die sie für eine möglichst selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigen.
Das BENi-Verfahren basiert auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), die vom Weltgesundheitsverband (WHO) entwickelt wurde. ICF bietet einen umfassenden Rahmen, um die Funktionsfähigkeit und Beeinträchtigungen einer Person aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten, einschließlich körperlicher, geistiger und sozialer Aspekte.
Die grundlegenden Prinzipien von BENi sind:
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- Personenzentrierung: Die Bedürfnisse des einzelnen Menschen stehen im Mittelpunkt. Der Mensch wird als ganzheitliches Individuum betrachtet, dessen Bedürfnisse und Lebenssituation in die Bedarfsbestimmung einfließen.
- Beteiligung: Der Betroffene wird aktiv in die Bedarfsermittlung einbezogen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung genau zu seinen Lebensumständen und Wünschen passt.
- Individuelle Bedarfsbestimmung: Die Unterstützung wird nicht pauschalisiert, sondern auf die individuellen Bedarfe und Lebensziele abgestimmt.
Der Ablauf der Bedarfsermittlung gliedert sich in mehrere Schritte:
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- Gespräch mit der betroffenen Person: Zunächst wird ein Gespräch zwischen der betroffenen Person und Fachkräften (wie Sozialarbeitern, Beratern oder Therapeuten) geführt. Hier werden die Lebenssituation, Wünsche und Bedürfnisse der Person detailliert erfasst.
- ICF-Orientierung: Mithilfe des ICF-Modells werden sowohl Körperfunktionen und -strukturen (z. B. motorische Fähigkeiten, kognitive Fähigkeiten) als auch Aktivitäten und Partizipation (z. B. Fähigkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben) bewertet.
- Erfassung der Ressourcen und Einschränkungen: Der Fachbereich prüft die vorhandenen Ressourcen und Einschränkungen der Person, um herauszufinden, welche Unterstützung notwendig ist, um eine gleichwertige Teilhabe zu ermöglichen.
- Berücksichtigung des Umfelds: Es wird auch geprüft, wie das Umfeld (Familie, soziale Netzwerke, Wohnsituation) die Teilhabe der betroffenen Person unterstützt oder erschwert.
- Erstellung eines Teilhabeplans: Auf Basis dieser Ergebnisse wird ein Teilhabeplan erstellt, der die individuellen Ziele und Maßnahmen der Eingliederungshilfe konkretisiert.
BENi nutzt eine Vielzahl von standardisierten Formularen und Fragebögen, die sicherstellen, dass alle relevanten Informationen systematisch erfasst werden. Diese Dokumente werden nach dem ICF-Modell strukturiert und dienen als Grundlage für die Entscheidungsfindung.
Ein wichtiges Instrument im BENi-Verfahren ist der Teilhabeplan, der alle ermittelten Bedürfnisse dokumentiert und die entsprechenden Maßnahmen und Ziele festlegt.
Das Verfahren wurde auf Basis des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entwickelt, das eine Reform der Eingliederungshilfe darstellt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Bedarfsermittlung in BENi regelmäßig angepasst wird, um den sich wandelnden rechtlichen und praktischen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Anwendung von BENi erfolgt hauptsächlich durch Fachkräfte der Eingliederungshilfe (Sozialarbeiter, Therapeuten, Fachberater), die mit den betroffenen Personen zusammenarbeiten, um den individuellen Bedarf festzustellen. Auch Kommunen und Träger der Eingliederungshilfe sind beteiligt, um sicherzustellen, dass die benötigten Hilfen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt werden.
BENi ist ein integratives und systematisches Verfahren, das sicherstellt, dass Menschen mit Beeinträchtigungen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse und Lebensziele unterstützt werden. Es sorgt dafür, dass Menschen in Niedersachsen die Unterstützung erhalten, die sie für eine gleichwertige Teilhabe am Leben benötigen. Die Personenzentrierung und die enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen spielen dabei eine zentrale Rolle.